Hilfe › Belege & Buchhaltung
Wenn unter Finanzen keine Kasse eingerichtet ist, wird eine Bezahlt-Markierung ohne Bankumsatz automatisch als private Zahlung erfasst: bei Eingangsbelegen als privat verauslagt, bei Kundenrechnungen als privat vereinnahmt. Bei eingerichteter Kasse bleibt das bisherige Verhalten. Eine ausdrücklich private Zahlung benötigt keine weitere Bankzuordnung. Ein später zugeordneter Bankumsatz ersetzt den privaten Ausgleich. Bereits exportierte Privatbuchungen werden dabei über das DATEV-Journal berichtigt.
Bei Fremdwährungsbelegen sucht die App einen eindeutig passenden EUR-Bankumsatz. Ohne eindeutigen Treffer verwendet sie für die Umrechnung den amtlichen BMF-Monatskurs zum Leistungsdatum, ersatzweise Belegdatum. Mehrdeutige Banktreffer müssen Sie zuordnen. Ist der amtliche Kurs noch nicht verfügbar, versucht die App den Abruf erneut. Kurs, Quelle und Datum stehen im DATEV-Paket; das Original bleibt unverändert.
Bei versendeten Kundenrechnungen können Sie in den Belegdetails ausschließlich die DATEV-Steuerart berichtigen. Die Änderung wird protokolliert. Nach einer Übergabe an die Kanzlei ist eine ausdrückliche Warnbestätigung erforderlich. Inhalt, Nummer, PDF und E-Rechnung werden dabei nicht geändert.
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